Neuerungen 2008 Steuernummern für alle Deutschen
In diesem Jahr wird allen deutschen Staatsbürgern, auch den Kindern, eine Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke zugeteilt. Diese neue Nummer ersetzt die bisherige Steuernummer. Jeder steuerpflichtige behält seine Nummer dann sein ganzes Leben lang, gelöscht wird sie erst zwanzig Jahre nach seinem Tod. So werden unter anderem der Name, der Geburtstag sowie Geburtsort, und die zuständige Finanzbehörde gespeichert.
Die Identifikationsnummer soll dazu beitragen, die Finanzverwaltung effizienter zu machen.
Steuerfreie Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit
Wer sich ehrenamtlich engagiert, der darf im Jahr 500 Euro Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten.
Diese Regelung gilt rückwirkend auch für das Jahr 2007. Seit 1. Januar diesen Jahres müssen für eine steuerfreie Vergütung auch keine Beiträge mehr zur Sozialversicherung abgeführt werden.
Dienstreisen
Seit letztem Monat gelten betrieblich veranlasste Fahrten von weniger als 30 Kilometern als Dienstreisen. Das ist insofern günstig für die Steuerzahler, da sie nun die vorteilhaftere Dienstreisepauschale statt der Entfernungspauschale ansetzen können.
Linear statt degressiv
Von nun an müssen teure Arbeitsmittel linear abgeschrieben werden. Die Möglichkeit degressiv abzuschreiben entfällt komplett.
Beispiel: Bei einer Anschaffung im Wert von 1.000 Euro und einer Nutzungsdauer von fünf Jahren können pro Jahr 200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Bisher konnten solche kostenintensiven Anschaffungen degressiv abgeschrieben und somit ein großer Teil der Kosten schon im ersten Jahr abgesetzt werden.
Rentenbesteuerung
Wer in diesem Jahr in Altersrente geht, muss mehr Steuern auf seine Altersbezüge zahlen als jemand, der 2007 in Rente gegangen ist. Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich von 54 auf 56 Prozent.
Rechnungen nur auf Anforderung
Rechnungen müssen nun nur noch auf Verlangen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wenn man Handwerkerleistungen oder Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen will.
Riester-Rente
In diesem Jahr werden die Zulagen für die Riester-Rente erhöht.
Ledige bekommen nun 154 Euro pro Jahr, Verheiratete 308 Euro und pro Kind steuert der Staat 185 Euro zu. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, wird eine Zulage von 300 Euro gezahlt. Als Gegenleistung für die Förderung verlangt der Gesetzgeber nicht wie bisher drei Prozent, sondern eine Gesamtsparleistung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens.
Neue Rechte für Versicherte
Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bringt besonders den Verbrauchern viele Vorteile. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• In Zukunft darf kein Vertrag mehr ohne ausführliche und dokumentierte Beratung des Kunden abgeschlossen werden. Der Verbraucher muss alle Informationen einschließlich der Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen haben. Ausnahmen bilden nur der Vertrag über das Internet und ein ausdrücklicher Verzicht des Kunden auf die Beratung.
• Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip" wurde aufgehoben. Handelt ein Versicherter fahrlässig, führt das nicht mehr dazu, dass er vollkommen leer ausgeht. Der Leistungsumfang hängt dann von der Schwere des Verschuldens ab.
• Beendet der Versicherte seinen Vertrag vorzeitig, so kann die Versicherung die Jahresprämie nicht mehr komplett einbehalten. Sie muss dem dann nicht mehr Versicherten den entsprechenden Restbetrag auszahlen.
• Seit dem 1.Januar hat jeder, der eine Lebensversicherung ab-schließt, Anspruch auf eine Mo-dellrechnung. Diese soll dann einen genauen Überblick über die garantierte und die prognostizierte Leistung verschaffen.
• Die Versicherungen müssen die Abschlusskosten für Lebensversicherungen jetzt auf die ersten fünf Jahre des Versicherungszeitraumes verteilen. Das heißt für den Kunden, das der Rückkaufswert für ihn höher ausfällt, wenn er seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt.
Zudem müssen die Versicherer seit diesem Jahr den Kunden, die vorzeitig kündigen, die Hälfte der erwirtschafteten Überschüsse auszahlen.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt für alle Neuverträge seit Januar 2008. Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, werden von den neuen Regelungen erst ab Januar 2009 berücksichtigt.



