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Energiebewusste Modernisierung wird immer wichtiger
In den letzten acht Jahren sind in Deutschland die Energiekosten vier- bis fünfmal so schnell gestiegen wie die Lebenshaltungskosten: Der Preis für Öl erhöhte sich um 42,3 Prozent, der von Gas um 62,4 Prozent.

Alle Gasversorger haben auch in diesem Jahr die Preise um bis zu 30,6 Prozent erhöht und Öl kostet derzeit circa 25 Prozent mehr als zum Jahresbeginn.
 
Damit lässt sich eine Erhöhung der Heizkosten um 25 bis 30 Prozent prognostizieren, womit die Wohnkostenbelastung eines durchschnittlichen Haushalts auf 37 Prozent inklusive Stromkosten steigen würde. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes bedeute dies für einkommensschwächere Haushalte eine Belastung ihres Nettoeinkommens von 50 Prozent und mehr.
 
Angesichts dieser Zahlen ist klar, dass Wohnungen energieeffizient modernisiert und verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Neue Standards sollten jedoch nicht nur für Neubauten angelegt werden, sondern auch bei bestehenden Wohnungen gelten. Von diesen bedürfen laut Mieterbund 37 Millionen einer Modernisierung. Klare Vorgaben vom Staat sind gefordert. Zudem müssten die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auf den Wohnungsbestand ausgeweitet werden. Derzeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien wie Sonne, Wind und Erdwärme bei Sieben Prozent. Ziel müsse es sein, diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen.
 
Energieausweis Pflicht
Ein erster Schritt in Richtung eines neuen Energiebewusstseins wurde im Zuge der Energieeinsparverordnung gemacht: Seit Juli 2008 müssen Hausbesitzer einen Energieausweis vorweisen. Dieser gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Hauses. Die dazu notwendigen Berechnungen werden von Energieberatern per Simulation am Computer erstellt. Vergeben wird der Ausweis von der DENA.
 
Es gibt zwei verschiedene Ausweistypen: den Verbraucherausweis und den Bedarfsausweis. Während der erste den tatsächlichen Verbrauch des Hauses bescheinigt, wird beim Bedarfsausweis der theoretische Bedarf des kompletten Hauses berechnet.
 
Kritik am Energieausweis
Kritiker des Energieausweises bemängeln eine nicht genügende Transparenz, den Angaben des Ausweises würden nur Experten folgen können. Darüber hinaus wird nicht die tatsächliche Wohnfläche eines Hauses als Grundlage genommen, sondern das gesamte Gebäude.
 
Nicht jeder Hauseigentümer benötigt sofort einen Energieausweis. Nur bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ist er notwendig. Mieter dürfen den Energieausweis jedoch verlangen. Legt der Vermieter diesen nicht vor, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Ob sie jedoch verfolgt wird oder nicht, ist eine Ermessensfrage der zuständigen Behörden.
 
So ist auch der gesetzlichen Rahmen, indem sich Modernisierungen bewegen, noch nicht eindeutig geklärt. Änderungen im Mietrecht werde es laut Sprechern des Deutschen Mieterbundes nicht geben. Nicht das Mietrecht erschwere energetische Modernisierungen, sondern Trägheit, Desinteresse und Investitionsunlust von Vermietern und Wohnungswirtschaft stünden notwendigen Erneuerungen entgegen.
Das Recht zu Mietminderung seitens der Mieter im Falle von Modernisierungen solle in jedem Fall beibehalten werden.
 
Welche Modernisierungsmaßnahmen kann man vornehmen?
Es gibt viele etwas weniger aufwändige Maßnahmen zur Energieeinsparung. So kann die Kellerdecke gedämmt sowie der Dachboden mit einer isolierenden Schicht versehen werden. Darüber hinaus kann man Rollkästen dämmen oder alte Heizölpumpen austauschen.
 
Je mehr Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, desto bessere Förderungsmöglichkeiten stehen Hauseigentümern zur Verfügung. Lässt man mit der Hausfassade gleich das Dach modernisieren und Solaranlagen anbauen, werden die Konditionen bei der Kreditvergabe vorteilhafter. Zuschüsse erteilt zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft oder die KfW-Förderbank.