Auto & Verkehr – Neu in 2008 Neue Typen-Einstufung bei der KFZ-Versicherung - Zum Jahresbeginn steht für zahlreiche Autofahrer eine Veränderung an. Knapp 70 Prozent der Autofahrer bekommen eine neue Typeneinstufung. Wie viel Sie für die Haftpflichtversicherung zahlen müssen, hängt dann vor allem von der Einstufung in dieser Typklasse ab. Aufgrund der neuen Kriterien kann sich ein Versicherungswechsel lohnen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Typklasse Ihres Wagens und schließen Sie gegebenenfalls einen neuen, günstigeren Vertrag ab.
Gebühren für HU, AU und Führerscheinprüfung steigen - Laut AvD müssen für die Führerscheinprüfung in Zukunft voraussichtlich rund 100 Euro bezahlt werden. Auch Haupt- und Abgasuntersuchung werden teurer und somit zusammen wahrscheinlich rund 94 Euro kosten.
Biokraftstoffsteuer steigt - Zum Jahresbeginn stieg die Steuer auf Biokraftstoffe weiter. Bei reinem Biodiesel ist sie von neun auf 15 Cent pro Liter angehoben worden.
Keine Kindersitze ohne Prüfnorm - Seit diesem Jahr dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder ECE 44/04 verwendet werden.
Änderungen bei der Führerscheinprüfung - Laut ADAC wird vermutlich im Frühjahr 2008 eine Verordnung gegen den "Führerschein-Tourismus" in Kraft treten. Zudem ist die theoretische Führerscheinprüfung künftig am PC zu absolvieren.
Einige Busse dürfen schneller fahren - Reisebusse, die nach dem 08.12.2007 zugelassen wurden, dürfen auf Autobahnen bis zu 100 Kilometer pro Stunde fahren, wenn ihre Bauart dafür ausgelegt ist. Außerdem dürfen sie nur ohne Anhänger unterwegs sein und müssen über Ausstattungsmerkmale, wie zum Beispiel Sicherheitsgurte für alle Sitze, verfügen und einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben, der auf 100 km/h eingestellt ist.
Umweltplakette - In den ersten Städten Deutschlands wurden Umweltzonen eingerichtet, in die dann nur Autos mit entsprechender Plakette einfahren dürfen. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie Rettungsdiensten und Notärzten. Auch Motorräder, Traktoren und Fahrzeuge von Schwerbehinderten dürfen innerhalb der Zonen fahren, ebenso Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder einem roten 07er-Kennzeichen.
Kaskoschutz bei grober Fahrlässigkeit - Wer durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, kann jetzt mit Leistungen aus seiner Kasko-Versicherung rechnen, wenn er nicht die alleinige Schuld trägt. Das sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Versicherer können Zahlungen nicht mehr generell verweigern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Stattdessen richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach dem Grad des Verschuldens. Das heißt zum Beispiel, wenn die Schuld am Unfall bei 50 Prozent liegt, muss die Versicherung 50 Prozent des Schadens zahlen. Dies gilt allerdings nicht für Schäden, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss entstanden sind. Auch Versäumnisse des Versicherungsnehmers bei Autodiebstahl können die Versicherung gegebenenfalls von der Zahlungspflicht entbinden.



