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Heizen mit Holz in Kachelöfen & Kaminen hat weiterhin Zukunft
Eines ist sicher, Öl und Gas wachsen nicht nach und sind keine C02-neutralen, heimischen Energieträger.

Dieser Umstand hat in den letzten Jahren bei vielen Menschen den holzbeheizten Kachelofen und Heizkamin wieder vermehrt in die heimische Stube zurück geholt. Denn gemütlicher und sicherer kann man in unseren Breiten kaum Wärme erzeugen.

Damit das gute Gefühl am Heizenmit Holz aber erhalten bleibt, wird zum April 2008 eine neue Anforderung, die Bundes- Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV) erwartet. Diese soll dann Wirkungsgrade, Emissionen und Staubgrenzwerte erstmalig auch für Einzelfeuerstätten, die neu erstellt werden, regeln.

Nach ersten Informationen sollen diese Anforderungen in zwei Stufen unterteiltwerden. Stufe 1 verlangt Grenzwerte, die gute Holzfeuerungen schon heute erreichen. Ab Erscheinen der BImSchV bis zum31.12.2014 dürfen dann nur noch solche Anlagen neu in Betrieb genommen werden. Einzelraumfeuerstätten, die den speziellen Anforderungen der DINplus oder der 15a- Verordnung (Österreich) genügen, erfüllen bereits die Vorgaben der Stufe 1.

Stufe 2 verschärft die Vorgaben dann noch einmal für Neuanlagen von Kachelöfen, Kaminen und Kaminöfen, die ab dem 01.01.2015 gebautwerden. Wichtig für alle Haushalte, die bereits einenKachelofen oderKamin haben, ist der Bestandsschutz. Unbegrenzten Bestandsschutz sollen alle Feuerstätten haben, die bis zum 31.12.2014 erbaut wurden und die Grenzwerte der 1.Stufe erfüllen. Gleiches gilt für alle bestehenden Anlagen, die bereits den Anforderungen entsprechen.

Alle Anlagen, die zwischen dem 1.1.1995 und Inkrafttreten der Verordnung (vermutlich 4/2008) erstellt wurden und die Stufe 1 der BImSchV nicht erfüllen, sollen nach heutigem Stand Bestandsschutz bis zum 31.12.2024 haben. Danach müsste der Heizeinsatz nachgerüstet werden. Das Ofenbauhandwerk begrüßt diese Gesetzesnovellierung der BImSchV, Vorkehrungen zu treffen, die einheitliche Regelungen für den Bau von Kaminen und Öfen schaffen, die sowohl die Umwelt als auch den Menschen vor schädlichen Einwirkungen schützen sollen.