Am1. Juli 2008 wird in Deutschland
der Energiepass für Immobilien
eingeführt. Das ist ein vierseitiges Papier, aus dem Käufer und Mieter erfahren können, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr verbraucht und damit, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden. Die Interessenten erhalten zudem Basisinformationen über die Dämmung und die Heizanlage.
Immobilienbesitzer erhalten Informationen über den energetischen Zustand ihres Hauses sowie Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, die den Energieverbrauch senken.
Den Pass gibt es in zwei Varianten. Die bedarfsorientierte Variante: Ein Ingenieur berechnet den Energiebedarf - also, wie viel aus Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets gewonnene Energie das Haus verbraucht.
Die verbrauchsorientierte Variante: Der Pass stellt den aktuellen Verbrauch der bisherigen Bewohner dar. Die notwendigen Daten kann der Hauseigentümer oder -verwalter bereitstellen, was beim bedarfsorientierten Ausweis aber enorm viel Arbeit machen würde.
Der Energiepass ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einer Immobilie oder Teilen davon „zugänglich zu machen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Allerdings muss der Verkäufer oder Vermieter nicht von sich aus einen Energiepass vorlegen, sondern nur auf Verlangen. Dann jedoch „unverzüglich". Neue Mieter haben das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.
Welches Gebäude benötigt wann welchen Energiepass?
Sind weder Verkauf noch Neuvermietung geplant, braucht der Eigentümer auch künftig keinen Energiepass. Wer also im Eigenheim wohnt und daran nichts ändern will, muss nichts unternehmen.
Jeder Neubau benötigt ab sofort einen bedarfsorientierten Energieausweis.
Häuser, die umfassend mit öffentlichen Mitteln saniert (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder modernisiert worden sind, brauchen den bedarfsorientierten Energieausweis ab sofort.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden, müssen den bedarfsorientierten Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 besitzen. Bis zum 1. Oktober 2008 gilt eine Übergangsfrist, in der auch der verbrauchsorienterte Ausweis ausgestellt werden kann.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden brauchen den bedarfsorientierten Energieausweis ab dem 1. Januar 2009.
Und Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben, haben generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.



