Wichtige Urteile
ARBEITSRECHT
Teilzeitkräfte sind bei neuen Vollzeitstellen zu bevorzugen
(Bundesarbeitsgericht Erfurt, Az.: 9 AZR 874/06)
Will ein Teilzeitbeschäftigter sei-ne vertragliche Arbeitszeit ausweiten, muss der Arbeitgeber ihn bevorzugt behandeln, wenn eine entsprechende Stelle neu ausgeschrieben wird. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen Anspruch darauf, den Vertrag von 20 auf 36 Wochenarbeitsstunden zu erweitern.
Privatbriefe in der Firmenpost sind Kündigungsgrund
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 22 Ca 966/06)
Wer private Briefe auf Firmenkosten verschickt, muss damit rechnen, fristlos entlassen zu werden. Das gilt auch dann, wenn der Schaden für das Unternehmen gering ist. Denn der Mitarbeiter hat sich Vorteile erschlichen und damit das Vertrauensverhältnis gestört.
MIETRECHT
Trotz rechtswidriger Mieterhöhung gezahlt - was nun?
Hier wird eine wiederholte Zahlung als Zustimmung ausgelegt. LG Berlin (AZ: 65 S 210/99).
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter erst nach drei Jahren gemerkt, dass die Miete um 15 % über dem Mietspiegel liegt.
Mieterhöhung trotz Wohnungsmängel ?
Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit dem Hinweis auf Mietmängel zu verweigern. Er hat nur das Recht, die Miete zu kürzen, wenn der Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt, die Mängel zu beseitigen. OLG Frankfurt/Main (AZ: 20 Re Miet 1/96).
VERKEHRSRECHT
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit:
Wer in einer Tempo-30-Zone mit 66 km/h geblitzt wird, kann sich nicht mit einem "Augenblickversagen" herausreden, weil er das entsprechende Verkehrsschild "übersehen" hat. Es handelt sich hierbei um eine grobe Fahrlässigkeit und nicht wie vom Temposünder geltend gemacht, um eine leichte Fahrlässigkeit. Ein Bußgeldbescheid und ein einmonatiges Fahrverbot sind rechtens. OLG Bayern (AZ: 1 ObOWI 351/00)



