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So sparen Rentner die Einkommensteuer!
Das Einkommen der meisten Rentner ist heutzutage ohnehin knapp bemessen.

Die gesetzliche Rente ist mit 50 % steuerpflichtig, was bedeutet, dass der Freibetrag ebenfalls 50 % beträgt. Das gilt für diejenigen, die bis einschließlich 2005 in Rente gegangen sind. Wer allerdings 2006 erstmals Rente erhielt, hat schon 52 % zu versteuern und infolge dessen nur noch einen Freibetrag von 48 %. Seit diesem Jahr sind bereits 54 % zu versteuern, woraus sich ein Freibetrag von lediglich noch 46 % ergibt.

Von der steuerpflichtigen Rente können dann noch sogenannte Sonderausgaben abgezogen werden. Das sind unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Haftpflichtbeiträge, sowie Pauschbeträge. Aus diesen Bestandteilen, (der steuerpflichtigen Rente minus den Sonderausgaben) ergibt sich dann eine Summe, die bei Einzelpersonen nicht über 7.664 Euro und bei Ehepaaren nicht über 15.328 Euro liegen sollte. Wenn Sie darauf achten, dass Sie diese Beträge nicht überschreiten, so fällt auf die gesetzliche Rente keine weitere Steuer an. Das gilt sowohl für die laufenden Rentenbezüge, als auch für Rentennachzahlungen für bereits abgelaufene Jahre (Zuflussprinzip).

Geht es Ihnen allerdings wie vielen anderen Menschen und Sie meiden das Thema Steuerrecht lieber, so bietet sich Ihnen hier natürlich auch jederzeit die Möglichkeit sich von einem Steuerexperten beraten und helfen zu lassen. (SB)