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Kostengünstig selbständig in der Bürogemeinschaft
Freiwillig oder nicht, immer mehr Menschen arbeiten freiberuflich.

Sie arbeiten entweder von zu Hause aus, oder mieten sich externen Arbeitsraum. Immer häufiger schließen sich Freiberufler auch in Bürogemeinschaften zusammen.

Wer sich zu Hause schnell ablenken lässt, oder wem die Kreativität in Isolation abhanden kommt, weiß den fachlichen Austausch mit Kollegen in einer Bürogemeinschaft zu schätzen.

Autoren, Journalisten, Grafiker finden sich hier zusammen, um sich die Miete fürs Büro zu teilen und damit in erster Linie Kosten zu sparen. Ähnlich wie in einer Studenten-WG kommt ein sozialer Gedanke hinzu; Bürogemeinschaften sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch geselliger. In einigen Bürogemeinschaften ergänzen sich die Berufe derart, dass ihre Mitglieder vom Netzwerk profitieren, so etwa, wenn Texter und Grafiker oder auch Übersetzer und Lektoren nebeneinander sitzen. Und auch, wenn die Berufe nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, so erweitern sie doch den eigenen Horizont und können Inspirationsquelle für die eigene Arbeit sein. Architekten, Steuerberater, Illustratoren, der beruflichen Vielfalt sind dabei fast keine Grenzen gesetzt.

Es gibt auch Einschränkungen bei der Wahl der passenden Büroinsassen, denn standesrechtliche Regelungen machen es einigen Berufsgruppen unmöglich, in Bürogemeinschaften zu arbeiten. Rechtsanwälte dürfen nur mit anderen Rechtsanwälten oder Angehörigen steuerberatender Berufe zusammen in einem Büro arbeiten. Eine Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Ärzte, die sich nur mit anderen Ärzten Räume teilen können.

Ansonsten ist es Freelancern erlaubt, sich frei auszusuchen, mit wem sie zusammenarbeiten möchten, allerdings sollte man Zuverlässigkeit und Zahlungskräftigkeit seiner potentiellen Mitmieter prüfen. Eventuell kann man sich gegenseitig Schufa-Erklärungen vorlegen und so sichergehen, dass der Büropartner nicht auf einem Schuldenberg sitzt, bzw. dahingehend vorbelastet ist. Für Bürogemeinschaften gibt es zwei mögliche Rechtsformen: die Innen-Gbr und die Außen-Gbr. Letztere gilt für einen Zusammenschluss von Freiberuflern, die ihren Beruf gemeinsam ausüben, gemeinsam beim Finanzamt gemeldet sind und auch gemeinsam für ihre Arbeit haften. Eine Innen-Gbr hat keinen gemeinsamen Außenauftritt, jeder handelt hier im eigenen Namen.

Freiberufler solcher Bürogemeinschaften sollten nach außen klar kennzeichnen, dass sie keine Firma sind. Ein eigener Name am Klingelschild, eigenes Briefpapier und Visitenkarten sind dabei von Vorteil. Und auch wer mit Freunden eine Bürogemeinschaft gründet, sollte sich auf jeden Fall im Vorfeld vertraglich absichern, zum Beispiel für den Fall, dass einer seinen Mietanteil nicht begleichen kann oder um die Höhe der Kaution festzulegen.