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Künftig elektronischer Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Ab Januar 2009 ist es möglich, dass Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben.

Steuerpflichtige Belege können per E-Mail an das Finanzamt gesendet werden. Zunächst gilt die neue Regelung nur für Teile der Steuererklärung, wie zum Beispiel für die Angabe vermögenswirksamer Leistungen oder Riesterverträge. Unter der Rubrik „Bürgerinnen und Bürger" auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie weitere Informationen.

Nach und nach soll der Schriftverkehr mit dem Finanzamt vollständig auf das elektronische Verfahren umgestellt werden, so besteht ab 2011 die Pflicht dazu, folgende Erklärungen und Meldungen per E-Mail zu senden: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahmen¬überschussrechnungen, die Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit enthalten sind, die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung.
In Härtefällen können Sie von der Pflicht zum elektronischen Übersenden der Daten entbunden werden.

Schon jetzt können auch Bestätigungen über Zuwendungen, wie Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Einrichtungen oder politische Parteien von dem Empfänger auf elektronischem Weg dem Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Zuwendende den Empfänger dazu bevollmächtigt und ihm seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilt.