Autos kosten viel Geld und besonders wenn man die Geschwindigkeit liebt. Eine willkommene Einnahmequelle für den Staat sind sündige Verkehrsteilnehmer, die ab 1. Februar dieses Jahres ihre Vergehen teuer bezahlen müssen.
Denn der neue Bußgeldkatalog bedeutet deutlich härtere Strafen, besonders für alkoholisierte oder anderweitig narkotisierte Verkehrsteilnehmer sowie für Wiederholungstäter. So kostet einem bekifften Autofahrer der ganze Spaß 500 Euro. Wer ein zweites Mal in solch bedenklichem Zustand am Steuer er¬wischt wird, muss 1.000 Euro zahlen und beim dritten Mal 1.500 Euro. Früher waren die Strafen für diese Vergehen mit 250 bis 750 Euro wesentlich geringer.
Vor allem Raser werden stärker ins Visier genommen. Wer in einer Ortschaft zu schnell fährt, muss zwischen 80 und 760 Euro blechen. Früher waren es höchstens 425 Euro, die man dafür Strafe zahlen musste. Für das Missachten des Tempolimits außerhalb von Ortschaften ist die Obergrenze des Bußgeldes ebenfalls gestiegen, heute drohen Rasern hier bis zu 600 Euro. Künftig werden Veranstalter und Teilnehmer von illegalen Autorennen ihren vermeintlichen Spaß statt mit 150 Euro jetzt mit gleich 400 Euro büßen müssen.
Bei den meisten Vergehen wurden die Bußgelder also fast verdoppelt. Wer bei Rot an der Ampel aus Versehen oder mutwillig durchfährt, zahlt nun 90 anstatt der bisherigen 50 Euro. Erheblich preiswerter war auch das Missachten der Vorfahrt, das ebenfalls 50 Euro kostete, heute jedoch 100 Euro.

Sie finden alle Änderungen des Bußgeldkataloges auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr im Internet unter
www.bundesfinanzministerium.de



