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Wissenswertes zum Elterngeld
Junge Eltern, die sich entschließen, eine Familie zu gründen, bekommen als Ausgleich zum wegfallenden Einkommen vom Staat ein monatliches Elterngeld ausgezahlt. Anspruch darauf haben alle Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wurde.

Wie hoch ist das Elterngeld?
Das bis dahin ausgezahlte Erziehungsgeld galt als Sozialleistung für Bedürftige. Auf Elterngeld hingegen, haben alle Eltern Anspruch, egal ob erwerbslos, selbständig oder angestellt. Die Höhe der monatlichen Zahlung beträgt dabei 67 Prozent des letzten Nettogehaltes, also nach Abzug aller Steuern. Es müssen mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro berechnet werden. Zwar erhalten Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1000 Euro einen Ausgleich, so kann das Elterngeld auf volle 100 Prozent des Nettoeinkommens angehoben werden. Offensichtlich ist jedoch, dass sich für ohnehin Gutverdienende ein bei Weitem höher veranschlagter Betrag ergibt.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Bisher wird das Elterngeld 14 Monate lang gewährt. Dabei kann ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Wenn auch der zweite Elternteil bereit ist, für einen Zeitraum zu Hause zu bleiben, wird es auf 14 Monate verlängert. Dabei steht es den Eltern frei, wie sie sich die Zeit untereinander aufteilen. Nun hat Familienministerin Ursula van der Leyen vorgeschlagen, das Elterngeld auf maximal 28 Monate zu verteilen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten trauen sich viele Arbeitnehmer nicht, ganz zu Hause zu bleiben. Mit der neuen Regelung könnten Eltern halbtags arbeiten und für die doppelte Zeit die Hälfte des Elterngeldes beziehen. Das Elterngeld würde also nicht erhöht bzw. länger gezahlt, sondern es würde lediglich gestreckt werden.

In Sachen Steuern
In steuerlicher Hinsicht ist für Elterngeldbezieher interessant, dass Finanzbehörden beim Elterngeld den sogenannten Progressionsvorbehalt anwenden: Das Elterngeld an sich ist zwar steuerfrei, doch wird es bei der Festlegung eines Steuersatzes zum zu versteuernden Einkommen addiert. Damit erhöht sich der Steuersatz auf andere Einkommen des Elternpaares. Gegen diese Vorgehensweise hat bereits ein Elternpaar beim Bundesfinanzhof in München ein Verfahren angestrengt.
Durchaus legitim ist es, wenn Eltern, bevor sie Elterngeld erhalten, ihre Steuerklasse wechseln, um ihr Nettogehalt und damit auch das Elterngeld zu erhöhen. Meist wechseln die werdenden Mütter in Steuerklasse 3, um mehr Nettoeinkommen und damit mehr Elterngeld zu erhalten, die Väter bekommen dann die Steuerklasse 5.

Wo kann man Elterngeld beantragen?
Einen Antrag auf Elterngeld können Sie beim Bürgeramt stellen. Informationen dazu finden Sie auf www.berlin.de/ba-pankow. Gehen Sie auf Bürgerdienste und dann ganz unten auf Dienstleistungskatalog der Berliner Bürgerämter. Darunter verbergen sich Antragsformulare im PDF-Format. Um herauszufinden, in welcher Höhe Sie Elterngeld bekommen würden, finden Sie auf den Seiten des Bundesminis¬teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) unter anderem einen Elterngeldrechner.