In sieben deutschen Bundesländern zahlen Studierende derzeit Gebühren für ihr Studium. Wie kam es dazu? Um allen Bürgern des Landes Zugang zur Hochschulbildung zu verschaffen, schloss das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes allgemeine Studiengebühren aus. Dann klagten 2002 die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen dagegen. Als „Sache der Länder" sahen sie die Frage an, ob an Universitäten Gebühren erhoben werden dürfen. Im Januar 2005 bestätigte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtssprechung diese Ansicht.
So zahlen Studierende in einigen Bundesländern seit dem Wintersemester 2007/2008 für ihren Studienplatz, in anderen werden nur Langzeitstudenten zur Kasse gebeten, die ihr Studium über die Regelstudienzeit hinaus fortsetzen. Wie hoch die Kosten für das Erststudium sein können, sehen Sie in unserer Übersicht.




