Von unserer Gesundheit hängt so vieles ab, sogar die Möglichkeit, selbst über das eigene Leben oder dessen Ende entscheiden zu können. Seit Juni dieses Jahres soll nun eine vom Patien¬ten verfasste Verfügung für Ärzte verbindlich sein. Was wir in vollem Bewusstsein veranlassen ist rechtskräftig, auch wenn wir in die Situation kommen, in der unser Gesundheitszustand ein bewusstes Entschei¬den verhindert. Was ist eine Patientenverfügung?
Nach § 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person definiert, für den Fall, dass „er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt" (§ 1901 a Abs. 1 BGB).
Mit der Patientenverfügung können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen; das Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht ansprechbar sind.
Brauche ich eine Patientenverfügung?
Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen, aber mit einer solchen Verfügung bestimmen Sie selbst, welche Behandlungen und Lebens¬rettungsmaßnahmen im Falle eines Falles vom Arzt unternommen werden sollen. Sie selbst entscheiden bereits im Vorfeld, unter welchen Umständen Sie auf eine gegebenenfalls lebensrettende Behandlung ver¬zichten möchten.
Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung muss laut Gesetz schriftlich verfasst oder durch einen Notar beglaubigt werden (§ 1901 a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB), sie kann aber jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 Abs. 1 S. 3 BGB).
Sie sollte zudem für die später handelnden Personen (z.B. Ärzte) eindeutig und so konkret und aktuell wie möglich sein.
Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?
Der Hinterlegungsort einer Patientenverfügung sollte so gewählt werden, dass Ärzte, Betreuer oder auch das Gericht schnell und unkompliziert von der Existenz weiß. Es ist daher sinnvoll, einen entsprechenden Hinweis stets bei sich zu tragen.
Muss eine Patientenverfügung beachtet werden?
Eine verbindliche Patientenverfügung für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen muss laut Gesetz beachtet werden, wenn durch die Festlegung Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig festgestellt werden kann. Eine Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein, es sei denn, dass die Patientenverfügung gegen geltendes Recht (z.B. Tötung auf Verlangen) verstößt oder inzwischen widerrufen worden ist.
Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungen beifügen?
Es ist ratsam, in der Patientenverfügung auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen mit aufzunehmen, welche als Ergänzung und Auslegungshilfe der Verfügung dienen.
Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?
Am besten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten, bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen. Beschreiben Sie stets möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.
Da die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Bürgerinnen und Bürger stets sehr unterschiedlich sind, sind auch die individuellen Entscheidungen des Einzelnen, die sich daraus ergeben, und die dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden, nicht in ein einheitliches Muster zu fassen, da es nicht in gleichem Maße für jeden Menschen geeignet wäre.



