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Formalitäten nach einem Sterbefall
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für Angehörige und Freunde unfassbar, es erscheint unwirklich. In der ersten Zeit funktionieren Nahestehende einfach nur, denn es ist viel, was es zu organisieren gilt. Der Verstorbene soll würdig verabschiedet und beigesetzt werden.

Was ist also nach einem Sterbefall zu beachten? Zunächst stellt ein Notarzt oder auch der Hausarzt einen Totenschein aus. Dann wird, ebenso wie auch bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim, eine Bestattungsfirma benachrichtigt, die den Verstorbenen abholt und die meisten der Formalitäten übernimmt.

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss dies den zuständigen Behörden gemeldet werden. Auf Wunsch übernimmt dies das Bestattungsinstitut ebenso wie die Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Rententrägers und die Beschaffung der Sterbeurkunde. Es empfiehlt sich, mehrere Sterbeurkunden vom Standesamt aushändigen zu lassen, da sie für verschiedene Anträge oder Änderungsschreiben benötigt werden. Auch bei der Auszahlung von Versicherungen und der Beantragung von Sterbegeld oder anderen Beihilfen für die Hinterbliebenen kann das beauftragte Unternehmen helfen. Nachdem die Angehörigen sich darüber verständigt haben, wie und wo der Verstorbene beigesetzt werden soll, wird eine Grabstätte, also für eine bestimmte Zeit ein Nutzungsrecht der Fläche gekauft. Die gesetzlich festgelegte Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Auf den Pankower Friedhöfen sind für die Pflege der Grabstätte die Hinterbliebenen zuständig. Für die Gestaltung der Grabstätte haben sie drei Monate nach der Beisetzung Zeit.

Wenn Angehörige für die Pflege des Grabes keine Zeit haben, weil sie beispielsweise zu weit entfernt wohnen, besteht die Möglichkeit, dass ein Friedhofsgärtner die Grabpflege übernimmt. Dieser wird von einem Fachbetrieb bezahlt, der von den Hinterbliebenen mit der dauerhaften Grabpflege beauftragt wurde. Je nach Laufzeit des Vertrages und Umfang der Pflegeleistungen ergibt sich ein einmaliger Kostenbetrag.
Friedhöfe bieten neben Einzelgrabstätten auch Ruhegemeinschaften an, auf der 20 bis 40 Urnen beigesetzt werden können. Diese Fläche wird einheitlich mit Blumen und Pflanzen gestaltet, der Name des Verstorbenen wird auf einer Grabplatte oder einem Kissenstein aufgeführt.

Genaue Vorschriften existieren auch für Grabmäler. Gräber bestimmter Flächen haben bestimmte Steingrößen, die eingehalten werden müssen. Nur Fachfirmen, also Steinmetzen und Steinbildhauern, ist es vorbehalten, Grabsteine zu errichten, zu entfernen oder zu verändern. Die Hinterbliebenen müssen Veränderungen des Steins vorher schriftlich bei der Friedhofsverwaltung beantragen, deren schriftliche Zustimmung notwendig ist.