Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
Werdende Eltern dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Lohnsteuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Gestaltungsmöglichkeit abgesegnet. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, richtet sich nach dem Nettoeinkommen desjenigen Elternteils, der die Leistung beziehen wird. Es wird auf der Grundlage der Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers ermittelt. Wählt derjenige Elternteil, der in Elternzeit gehen will, frühzeitig die Lohnsteuerklasse III, kann sich das Elterngeld erhöhen. Ob durch den Wechsel in die Lohnsteuerklasse III ein steuerlicher Vorteil für das Ehepaar entsteht oder nicht, spielt für die Anerkennung des Steuerklassenwechsels keine Rolle, entschied das BSG. Nach dem Einkommensteuergesetz ist ein Steuerklassenwechsel erlaubt. Zuvor jedoch sollten Eltern bedenken, dass der andere Ehepartner nach dem Wechsel ein niedrigeres Nettoeinkommen erzielt. Lohnersatzleistungen für ihn, wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld, fallen dann niedriger aus.



