Gemessen am Gesamtumsatz aller Unternehmen in Deutschland betrug der Anteil der über E-Commerce erzielten Umsätze im Jahr 2008 immerhin rund 14% (2005: 12%), kurzum – der Internethandel boomt. Immer wieder müssen Kunden von Online-Shops jedoch feststellen, dass das vermeintliche Schnäppchen sich als Reinfall erweist, zum Beispiel weil die Ware nach Bezahlung überhaupt nicht oder nur mit Schäden geliefert wird. Oft weicht die gelieferte Ware auch wesentlich von der bestellten ab. Die Verbraucher stehen beim Online-Kauf jedoch nicht schutzlos da. Ihnen stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um die „schwarzen Schafe" des Internethandels zu entlarven, bevor es zu Schäden kommt. Diese Rechte und Möglichkeiten sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.
1. Praktische Tipps im Online-Handel
Eine professionelle Homepage gibt noch keine Gewähr für die Seriosität des mit ihr beworbenen Angebotes. Auf die folgenden Gesichtspunkte sollte man bei einem Online-Shop daher dringend achten:
Impressum: Ein vollständiges Impressum ist ein wichtiges Indiz für die Seriosität eines Anbieters, denn ein solcher hat in der Regel keinen Grund, seine vollständigen Kontaktdaten zu verbergen - im Übrigen ist es eine gesetzliche Pflicht. Darin müssen unter anderem enthalten sein: Firmenname, Name des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, eine ladungsfähige Anschrift und Angaben für eine schnelle Kommunikation (Telefon, Fax, Email).
Datenschutz: Der Anbieter muss den gesetzlichen Datenschutz gewährleisten und explizit darüber aufklären, dass Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Datenübertragung bei dem Bestellvorgang sollte sodann grundsätzlich verschlüsselt erfolgen. Eine Verschlüsselung erkennt man an dem Schlosssymbol im Browser, wobei die Webadresse des Anbieters dann mit einem „https" beginnt.
AGB und Widerrufsrecht: Weiteres Indiz für ein seriöses Angebot sind transparente und verständliche Geschäftsbedingungen. Unbedingt erforderlich ist die Belehrung über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht. Fehlt eine solche Belehrung, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden, denn hier verletzt der Händler seine gesetzlichen Informationspflichten in grober Weise.
Kundenmeinungen: Unbedingt sollte man nach anderen Käufermeinungen recherchieren. So kann man leicht durch Eingabe des Shopnamens in eine Suchmaschine herausfinden, welche Meinung andere Internetnutzer zu dem Shop vertreten. Vor betrügerischen Online-Shops wird häufig in Internetforen gewarnt.
Gütesiegel: Sichere Online-Shops besitzen häufig ein Gütesiegel. Diese Qualitätszertifikate zeigen den Verbrauchern, ob der Anbieter bestimmte Mindestkriterien einhält. Die Gütesiegel sollen dem Verbraucher Seriosität und Sicherheit garantieren, auch durch regelmäßige Kontrollen des Online-Shops. Bekannte Gütesiegel sind unter anderem „Trustedshops" und „Safer-Shopping". Auf den Webseiten der Gütesiegelanbieter findet sich zumeist eine Liste mit den zertifizierten Shops.
2. Wenn‘s doch einmal schief geht - Die Rechte des Verbrauchers im Internet
Sollte die Ware nach der Bestellung in einem angemessenen Zeitraum nicht oder nicht in dem bestellten Zustand eintreffen, sollte zunächst mit dem Händler Kontakt aufgenommen werden und die vertragsgemäße Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel ein bis zwei Wochen) verlangt werden.
Wer als Käufer trotz aller Vorsicht doch einmal einem betrügerischen Händler aufsitzt, sollte nicht zögern, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu informieren und Strafanzeige zu stellen. In diesem Stadium ist es auch angeraten, einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Der Rechtsanwalt kann die erforderlichen Schritte einleiten, um entweder die Lieferung der bestellten Ware oder aber die Rückzahlung des Kaufpreises (notfalls gerichtlich) zu erreichen. Er kann anhand ihm zur Verfügung stehender Datenbanken auch untersuchen, ob sich ein Vorgehen gegen den Händler überhaupt lohnt, da die betrügerischen Verkäufer oftmals bereits zahlungsunfähig geworden sind, so dass eine Geltendmachung von Ansprüchen faktisch ins Leere geht.



