. . .
Kinderbauernhof Pinke Panke
bild
Der Kinderbauernhof Pinke Panke ist eine Begegnungsstätte zum ... [mehr]
Autopflege
bild
Bedingt durch die lange Kälteperiode konnten die Waschstraßen ... [mehr]
Kindervorsorge
bild
An Festtagen bekommen viele Kinder Geldgeschenke von ihren Verwan... [mehr]
Homöopathie
bild
Natürliche Hausmittel aus Großmutters Zeiten, wie zum Beispie... [mehr]
Wenn Rentner jobben: Neue Zuverdienstgrenze für Senioren
Viele Senioren verspüren den Wunsch, auch noch als Rentner weiter arbeiten zu gehen.

Zum ersten Juli dieses Jahres wurden die Renten um 1,1 Prozent außerplanmäßig angehoben. Für ungefähr 20 Millionen deutsche Rentner bedeutet das monatlich circa neun bis fünfzehn Euro mehr im Portemonnaie. Außer finanziellen gibt es jedoch für junge Alte noch andere Gründe, weshalb sie weiterhin zur Arbeit gehen: Manch einer fühlt sich noch sehr fit oder langweilt sich sogar zu Hause: Aus welchen Gründen auch immer sie es wünschen, Senioren dürfen dazuverdienen.

Und diese Möglichkeit nutzen immer mehr. Während im Jahr 2002 rund 615.000 ihre Rente aufbesserten, sind es dem Bundesarbeitsministerium zufolge in diesem Jahr bereits 817.000. Nicht zuletzt könnte die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Rentner dabei eine Rolle spielen.

Grenze für den Zuverdienst
Bislang galten 350 Euro pro Monat als Grenze für monatlichen Zuverdienst. Weil viele Senioren davon ausgingen, genauso viel dazuverdienen zu dürfen wie Mini-Jobber, kam es zu vielen ungewollten Verstößen. Eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze kommt nicht nur Rentnern zugute, sondern spart den Behörden auch aufwendige Prüfungen.

Neue Zuverdienstgrenze
Ab 1.1.2008 gelten nun per Gesetzesänderung 400 Euro monatlich als Zuverdienstgrenze für Rentner, auch für Erwerbminderungsrentner und solche, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Damit werden sie Schülern und Hausfrauen gleichgestellt.
Wer mehr als 400 Euro dazuverdient, muss mit Abzügen rechnen. Die Rentenversicherung zahlt dann zwei Drittel der Vollrente, die Hälfte oder nur ein Drittel. Manchmal ist schon ein Euro ausschlaggebend, ob man die nächstniedrigere Teilrente ausgezahlt bekommt. Wie viel man verdienen darf, um eine Minderung der Zahlung zu verhindern, errechnet sich aus dem Gehalt der letzten drei Kalenderjahre vor dem Rentenantritt. Lässt man sich bewusst nur einen Teil der Rente auszahlen, erwirbt man zusätzliche Ansprüche und der nicht beanspruchte Teil der Rente fällt später höher aus.

Über 65 Jährige
Wer älter als 65 Jahre ist und damit das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht hat, muss sich mit Zuverdienstgrenzen nicht mehr herumschlagen, sondern vermag so lange und so viel zu arbeiten wie er möchte und ist auch nicht gezwungen, sein Einkommen anzugeben.

Verzicht auf die Rente
Allerdings besteht wiederum die Möglichkeit, ganz auf die Auszahlung seiner Rente zu verzichten. Dann entstehen auch hier zusätzliche Ansprüche, wobei es einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat gibt, in dem man keine Rente gezahlt bekommt.
Ob Sie mit 66 Jahren Unternehmensberater werden oder lieber die Früchte jahrelanger Angestelltentätigkeit genießen: jungen Alten steht noch so Einiges bevor.