Der Schritt in die wirtschaftliche Selbständigkeit hat das eigene Leben verändert. Der Start ist gelungen und die Anforderungen an den Jungunternehmer sind vielfältig. Sie betreffen alle Bereiche seines Alltags. Mit den ersten Umsätzen kommen auch die ersten Fragen, manchmal Zweifel: Stimmt meine Marketingstrategie? Wie bekomme ich doch noch finanzielle Hilfe? Stimmt überhaupt meine Geschäftsidee, passt sie wirklich zu mir? Wie spreche ich neue Kunden an? Wie bekomme ich alles unter einen Hut, die Zeit rennt mir davon. Der Jungunternehmer steht mit seinen Fragen meist allein da. Familienangehörige und Freunde zeigen zwar Verständnis, doch sind sie nicht die erhofften Fachpartner. Da hilft es jemanden zu konsultieren, der den unternehmerischen Alltag kennt und am besten selbst Unternehmer ist. Doch das kostet Geld. Um Gewerbetreibenden, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in dieser Phase zu helfen, stellen der Bund und der Europäische Sozialfond Fördermittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können sich die Jungunternehmer von einem Coach betreuen lassen. Der Coach muss bei der KfW-Mittelstandsbank, über die die Förderungen beantragt und ausgereicht werden, registriert sein.
Die Förderkriterien sind relativ simpel: Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Der Förderzuschuss beträgt dann in den neuen Bundesländern 75 Prozent des Beratungshonorars oder maximal 4.500 Euro, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.
Erfolgte die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit direkt nach der Arbeitslosigkeit, können Förderungen innerhalb eines Jahres beantragt werden. Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.
Die Förderung erfolgt für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer mit bis zu 250 Angestellten.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen freier Berufe. Ausgeschlossen sind Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen und Beratungen zur Erstellung von EDV-Software oder Jahresabschlüssen.



