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Rot, gelb, grün – hier ist die Plakette Pflicht
Um die Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Umwelt durch Feinstaub und Kohlendioxid-Emissionen einzuschränken, sind seit März 2007 in vielen deutschen Städten Umweltzonen eingerichtet. In die Stadtzentren können meist nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten einfahren.

In den Umweltzonen dürfen nur die Pkw und Lkw fahren, die hierfür mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. So gelten seit Januar Einfahrverbote in die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Ringes für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen eins, zwei und drei.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe zwei - rot gekennzeichnet - werden nur in besonderen, nachzuweisenden Härtefällen Ausnahmeregelungen gewährt. Für Fahrzeuge der gelb gekennzeichneten Gruppe drei sind Ausnahmen zugelassen, wenn durch Bescheinigung des TÜV oder der DEKRA nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug nicht entsprechend nachrüstbar ist. Welche der Plaketten ein Auto bekommt, hängt von der jeweiligen Euro-Emissionsklasse ab.

Als Nachweise für die Zuordnungen zu einer Schadstoffgruppe gelten die in den Zulassungsbescheinigungen, im Kraftfahrzeugschein und im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen emissionsbezogenen Schlüsselnummern.
Die äußeren Abgrenzungen der Umweltzonen sind durch das Verkehrszeichen 207.1 gekennzeichnet. Es zeigt das Wort „Umwelt" auf weißem Untergrund, umschlossen von einem roten Kreis. Darunter ist das Wort „Zone" zu lesen.

Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone kostet eine Geldbuße von 40 Euro. Außerdem erfolgt die Eintragung eines Punktes im Flensburger Verkehrszentralregister. In Deutschland sind derzeit 42 Umweltzonen eingerichtet, neben der in der Hauptstadt, in Bremen und in Hannover sind vor allen Dingen in Städten des Ruhrgebietes und in Baden Württemberg Fahreinschränkungen zu beachten. Auch in Frankfurt am Main und München gelten die Bestimmungen. Vorgesehen ist die Einrichtung von Umweltzonen in Leipzig für den 1. Januar des kommenden Jahres und für Regensburg zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt.

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