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Den Urlaub absagen?
Von einer Reise zurücktreten ist nicht so leicht, wie eines der vielen verlockenden Urlaubsangebote zu buchen. Gründe für eine Stornierung mögen existieren, führen jedoch nicht zu einer Erstattung der Kosten. Angst vor Krankheiten, die im Reiseland ausgebrochen sind, oder die Furcht vor Terroranschlägen etwa, liefern nur in Ausnahmefällen einen Grund für die Stornierung. Wer aus persönlichen Gründen zurücktritt, muss zahlen.

Wer in einem Land beabsichtig­te Urlaub zu machen, in dem nun Epidemien grassieren oder Anschläge sich häufen, kann eine gebuchte Reise in der Regel nicht ohne Kosten wieder loswerden. Nur wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, ist dies möglich. Eine solche Warnung darf jedoch nicht verwechselt werden mit einem bloßen Sicherheitshinweis, der lediglich besagt, dass das Auswärtige Amt von Reisen in das Reiseland abrät.

Bei echten Reisewarnungen, also wenn das Auswärtige Amt dringend vor Reisen in ein Land oder eine Region warnt, bringen Reiseveranstalter keine Touristen in diese gefährdeten Gebiete und holen Urlauber, die sich schon dort befinden, so schnell wie möglich zurück nach Hause.

Nicht konkret zu benennende Ängste vor Terroranschlägen sind für Reiseveranstalter kein Grund, Urlauber aus ihren Buchungs-Verträgen zu entlassen. Gelten nur bestimmte Landesteile als gefährlich, das konkrete Reiseziel wird jedoch als sicher eingestuft, dann fallen hohe Stornokosten für diejenigen an, die den Urlaub dennoch nicht antreten möchten.
Wer eine Reise aus persönlichen Gründen, wie zum Beispiel wegen einer Erkrankung absagen möchte, der ist gut beraten, wenn er vorher eine Reisekosten-Rücktrittsversiche­rung abgeschlossen hat. Wurde dies versäumt, kann es teuer werden. Bei Pauschalreisen können Kosten zwischen 20 und 80 Prozent des Kaufpreises anfallen. Auf eigene Faust gebuchte Hotelzimmer müssen bezahlt werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden, denn es handelt sich um Beherbergungsverträge zwischen einem Gast und dem Hotelbetreiber, die wie Mietverträge anzusehen sind.

Darüber hinaus hat der Kunde bei solchen Buchungen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet, in denen schon Stornogebühren aufgeführt sein können. An diesen ist dann nicht zu rütteln.

Wie können solch hohe Stornierungsgebühren umgangen werden? Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann meist bis zum Anreisetag noch storniert werden, ohne dass Kosten anfallen. Ansonsten hilft eine Rücktrittsversicherung sparen. Außerdem gilt der Grundsatz: Je eher storniert wird, desto besser. Wenn eine Umbuchung möglich ist, sollte sie der Stornierung vorgezogen werden, umbuchen ist meist günstiger.