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Surfen und Telefonieren am Arbeitsplatz
Nur noch kurz E-Mails chekken: für circa 90 Prozent der Arbeitnehmer gehört die private Nutzung von Internet und Telefon zum Arbeitsalltag.

Dabei stellt sich die Frage, inwieweit dies legal ist. Grundsätzlich ist eine Nutzung betrieblicher Einrichtungen zu privatem Zwecke nicht erlaubt, hinzu kommt die mit Telefonieren oder Surfen verbrachte Arbeitszeit, die dem Arbeitgeber entzogen wird. Allerdings exis¬tiert eine rechtliche Grauzone, die immer dann gilt, wenn es keine mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum Thema gibt.

Rechtlich wird das Thema privates Surfen im Internet ähnlich behandelt wie das private Telefonieren am Arbeitsplatz. Steht im Arbeitsvertrag ein Verbot, privat im Internet zu surfen, oder wurde dieses Verbot vom Arbeitgeber ausgesprochen, erübrigt sich die Frage. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Abmahnung und auch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen.

Hat der Arbeitgeber sich überhaupt nicht zum Thema geäußert, können Angestellte von einem Duldungsrecht ausgehen. Bei plötzlich ausgesprochenem Verbot vorher geduldeter Handlungen, existiert sogar ein gewisses Gewohnheitsrecht. Mehrere Gerichtsbeschlüsse ergaben, dass sich ungefähr zehn Minuten aktives privates Telefonieren, das heißt wenn man selber anruft, im Rahmen bewegen.

Wenn in einer Firma der Verdacht besteht, Angestellte würden zu viel Zeit im Internet oder beim Telefonieren verbringen, ist der Arbeitgeber befugt, auch Kontrollen durchzuführen, jedoch nie unangemeldet. Zwar ist es gestattet, Telefonnummern oder Internetadressen zurückzuverfolgen, auf keinen Fall aber Privatgespräche abzuhören.

Wenn eindeutig belegt ist, dass übermäßig viele Privatgespräche vom Firmentelefon geführt wurden, darf der Arbeitgeber Schadenersatz fordern und die ihm entstandenen Kos¬ten in Rechnung stellen. Meist wird das Vorgehen in Sachen privater Nutzung betrieblicher Einrichtungen im Betriebsrat abgesprochen.

In einigen Firmen können die Internetseiten, die Mitarbeiter besonders ablenken, gar nicht erst besucht werden: Sind E-Mailpostfächer, Auktionshäuser und Bankseiten gesperrt, bleiben gleich weniger Möglichkeiten für private Internetnutzung und Diskussionen zum Thema erübrigen sich.

Experten befürchten eine Ausweitung der im Netz ausgeführten Tätigkeiten, sobald heute noch recht junge PC-Nutzer ins Berufsleben eintreten, die aktiv Inhalte im Internet mitgestalten, also Weblogs schreiben oder chatten.

Nichtsdestotrotz, bleiben Telefonate und privates Surfen im Rahmen, profitieren Arbeitgeber sicher lieber von zufriedenen Mitarbeitern, die konzentriert arbeiten, als sich über zerstreute Angestellte zu beklagen, die Probleme wälzen.