Mutterschutz Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gehen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes in den Mutterschutz. Bringt eine Frau ein Frühgeborenes oder Mehrlinge zur Welt, so verlängert sich ihre Mutterschutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Zusätzlich verlängert sich diese Frist um den Zeitraum, den die Mutter vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnte. Dadurch verlängert sich der Zeitraum, in dem Mutterschaftsgeld gezahlt wird.
Fahrtkosten
Damit die Krankenkasse die Fahrtkosten in die Klinik, zum Besuch des zu früh geborenen Kindes übernimmt, muss ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigen. Meist ist jedoch weniger eine medizinische, also ein psychologische Notwendigkeit gegeben. Deshalb kann es hilfreich sein, gegenüber der Kasse auf die Bedeutung der elterlichen Pflege hinzuweisen. Der Transport der Muttermilch zum Krankenhaus kann als Hinweis genannt werden. Intensiv betreute Kinder lernen schneller zur trinken und erholen sich im Allgemeinen schneller, so dass sie das Krankenhaus früher verlassen können.
Hilfe von Hebammen
Nach der Geburt hat jede Frau für zehn Tage Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Treten Probleme auf, zum Beispiel beim Stillen, kann die Betreuung auf bis zu acht Wochen verlängert werden. Sind diese Wochen verstrichen, ist eine ärztliche Verordnung notwendig, um die Hilfeleistung der Hebamme zu verlängern. Ist eine längere Betreuung notwendig, spricht man am besten mit der Krankenkasse.



