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Kinderbauernhof Pinke Panke
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Cloud-Dienste
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denn´s: Bio-Supermarkt
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Änderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel treten wieder eine Reihe an Neuerungen in Kraft. Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Einblick darüber, was auf uns zukommt:

 

 

Das Ende der Steuerkarte

Schon bald gehört die farbige Steuerkarte aus Papier der Vergangenheit an, denn ab kommendem Jahr beginnt die Übergangsphase von der herkömmlichen zur digitalen Lohnsteuerkarte. Dabei bleiben alle Eintragungen der alten Karte weiterhin im digitalen System vorhanden. Grundlegend ergibt sich dadurch eine Erleichterung für den Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber zukünftig alle relevanten Daten elektronisch abrufen kann. Für anfallende Änderungen sind künftig ausschließlich die Finanzämter zuständig.

Strom

Die deutschen Stromverbraucher müssen sich 2011 auf steigende Stromkosten einstellen. Durch das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wird den Produzenten von Wind-, Biomasse- und Solarstrom feste Preise für das Einspeisen von Strom garantiert, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Die Differenz wird auf die Verbraucher umgelegt, wonach der Preis von durchschnittlich 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf circa 3,5 Cent angehoben werden soll.


Wechselkennzeichen

Mit der geplanten Einführung der Wechselkennzeichen im Sommer 2011, können bis zu drei Fahrzeuge auf einmal zugelassen werden. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug benutzt werden.Diese Neuerung soll Steuerersparnisse aber vor allem Vergünstigungen in der Versicherung für den Fahrzeughalter bringen. Beispielsweise soll die Kfz-Versicherung nur einmal anfallen und wird auf Basis des Fahrzeugs mit der höchsten Einstufung berechnet.

Führerschein ab 17

Wie bereits in einigen Bundesländern im Rahmen eines Pilotprojektes möglich, kann der Führerschein im kommenden Jahr bundesweit schon mit 17 erlangt werden. Minderjährige können bereits mit 16,5 Jahren ihre ersten Fahrstunden absolvieren und sich dann mit 17, nach bestandener Prüfung, im Beisein einer erfahrenen Begleitperson ans Steuer setzten. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.