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Bildung wird belohnt
Die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen ist inzwischen ein zentrales Anliegen der Gesellschaft. Alle lernen jeden Tag dazu, und gerade im Beruf ist es wichtig, immer am Ball zu bleiben.

Die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen ist inzwischen ein zentrales Anliegen der Gesellschaft. Alle lernen jeden Tag dazu, und gerade im Beruf ist es wichtig, immer am Ball zu bleiben.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren - vor allem jene, die aufgrund ihres Einkommens bisher derartige Kosten nicht allein tragen konnten.

Es gibt zwei neue Finanzierungskomponenten: einen „Prämiengutschein", und das sogenannte „Weiterbildungssparen". Der Wille, sich weiterzubilden, soll sich auszahlen: Ermöglicht wird die Unterstützung der individuellen beruflichen Weiterbildung, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausbauen können.

Wer nicht das passende Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, dem greift der Staat mit der Prämie unter die Arme. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr. Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab, und macht sie dadurch leichter finanzierbar.

Der „Prämiengutschein" dient der Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutscheins kann ab dem 01.01.2010 bis zu 500 Euro (bzw. max. 154 Euro bei den bis zum 31.12.2009 ausgestellten Prämiengutscheinen) betragen, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Voraussetzung dafür ist eine Beratung (einfach unter www.bildungspraemie.info oder Tel. 0800 - 26 23 00 0 informieren), und dass das Einkommen den nachgenannten Bedingungen entspricht: Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (bzw. max. 154 Euro bei bis zum 31.12.2009 ausgestellten Prämiengutscheinen) können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt.

Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein auch noch mit dem Weiterbildungssparen: Vom Weiterbildungssparen können unabhängig vom aktuellen Einkommen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen, und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB bietet eine Checkliste für die Qualität einer Weiterbildung unter:

www.bibb.de/dokumente/pdf/checkliste_berufliche_weiterbildung.pdf