In der Winterzeit steigt das Risiko für Autofahrer erheblich an, mit einem plötzlich auf der Fahrbahn auftauchenden Reh oder Wildschwein zusammenzustoßen. Denn die Dämmerung fällt bereits in den Berufsverkehr. Die Gefahr sollte nicht unterschätzt werden, denn wer mit Tempo 100 gegen ein 20 Kilogramm schweres Rehkitz prallt, auf dessen Wagen wirkt die Wucht einer halben Tonne. In ländlichen Gegenden, besonders in Waldgebieten, muss man in den frühen Morgen- oder Abendstunden mit einem Wildwechsel rechnen. Dann ziehen die Tiere im Schutz der Dämmerung aus dem Wald auf die Felder zum Äsen. Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines Wildunfalls jedoch erheblich senken.
Beobachten Sie die Straßenränder, fahren Sie langsam und konzentriert und mit Fernlicht und halten Sie sich stets bremsbereit. Ganz plötzlich, in weniger als 20 Metern Entfernung könnte ein Reh vor Ihrem Wagen auftauchen. Und weitere könnten folgen, denn selten sind Rehe allein unterwegs. Die Augen der Tiere reflektieren das Scheinwerferlicht, sie haben so die Chance es frühzeitig zu erkennen. Sie sollten dann sofort abblenden, denn das verängstigte Reh könnte regungslos stehen bleiben oder sogar auf das Scheinwerferlicht zulaufen. Bremsen Sie also und hupen lautstark um das Tier zu vertreiben.
Wenn es bereits zu spät ist, dürfen Sie auf keinen Fall ausweichen. Auf die Gegenfahrbahn oder in den Straßengraben zu fahren, kann weitaus schlimmere Folgen haben, als eine Kollision mit einem Wild. Schalten Sie nach einem Unfall sofort die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle. Das Tier sollte von der Fahrbahn gezogen werden. Ziehen Sie am besten Handschuhe dabei an, um eine eventuelle Tollwutgefahr auszuschließen. Sie dürfen das Wild auch nicht mitnehmen, das könnte eine Anzeige wegen Wilderei bedeuten. Sollte das Tier verletzt geflüchtet sein, muss die Unfallstelle zur Beweiserleichterung dennoch markiert werden, auch damit ein Jäger sich auf die Spur machen kann.
Der Unfall muss umgehend bei der nächsten Forstdienststelle gemeldet werden, damit das verletzte Tier erlöst werden kann und natürlich bei der Polizei. Diese nimmt den Unfall auf und stellt eine „Wildschadenbescheinigung" aus. Sofern es sich um einen Unfall mit sogenanntem Haarwild handelt - damit sind zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Hirsche oder Hasen gemeint - übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug. Wer einem relativ kleinen Tier ausgewichen ist, und dabei einen Unfall verursacht hat, dem kann es passieren, dass die Versicherung diesen Fall nicht zahlt.
Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung ersetzt eine Vollkaskoversicherung auch Schäden, die durch Unfälle mit Federwild, wie Fasan oder Truthahn oder anderen Tieren wie Kühen, Schafen oder Hunden entstanden sind. Ehe Sie jedoch Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, sollten Sie bedenken, dass Sie in eine andere Versicherungsklasse eingestuft werden könnten oder eine eventuelle Selbstbeteiligung übernehmen müssen.



