Lohnsteuerkarte: Ab 2012 wird es ein neues elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren namens ELStAM geben. Das laufende Jahr stellt dafür ein Übergangsjahr dar. Nach der geltenden Gesetzeslage erfolgt die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte letztmalig für das Jahr 2010. Im Übergangsjahr 2011 wird die Lohnsteuer ohne neue Lohnsteuerkarte (LSTK) abgezogen. Bis die Lohnsteuern mit der elektronischen LSTK ElsterLohn II dann elektronisch abgezogen werden, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss sie aufbewahren und bei Beendigung der Beschäftigung an den Arbeitnehmer herausgeben. Sie sollte also keinesfalls vernichtetet werden. Alle Eintragungen auf der Karte von 2010 werden ausschließlich vom Finanzamt vorgenommen.
Sonderregelung: Ledige Arbeitnehmer, die 2011 ein Ausbildungsdienstverhältnis beginnen. Für diese darf ohne Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung der Steuerabzug nach der Steuerklasse I vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer muss aber bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Fahrtenbuch: Ein Fahrtenbuch ist meist günstiger als eine pauschale Versteuerung als geldwerter Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung. Diese verlangt eine absolut korrekte Führung (z.B. Erfassung von Umwegfahrten). Nach den neuen Richtlinien dürfen aber nur die Kosten angesetzt werden, die der Arbeitgeber trägt.
Unfallkosten werden künftig neben der Gesamtkostenberechnung gesondert erfasst (z.B. sind Unfallkosten auf einer Privatfahrt, die der Arbeitgeber trägt, in voller Höhe als zusätzlicher geldwerter Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung zu erfassen). Unfallkosten erhöhen also im Rahmen der Kleinbetragsgrenze den Kilometersatz des für die Berechnung des geldwerten Vorteils angegebenen KFZ unabhängig davon, ob sich der Unfall auf der Dienst- oder Privatfahrt ereignet hat.
Vereinfachungsregelung: Reparaturkosten bis 1.000 EUR (brutto inkl. Mehrwertsteuer) können nach wie vor in die Gesamtkostenberechnung einfließen.
Spekulationsgeschäfte mit Gebrauchsgütern: Der Bundesrat hat am 26. November 2010 das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) verabschiedet. Für die Veräußerung von Gütern des täglichen Verbrauchs im Privatvermögen, die nach diesem Tag oder später angeschafft wurden, können nicht mehr wie bisher Verluste steuerlich geltend gemacht werden. In der Praxis nutzten findige Steuerpflichtige diese Möglichkeit bisher auch für andere Wirtschaftsgüter wie Motorräder oder Möbel. Der bei Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres entstandene Verlust ließ sich bis dahin mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.Diese Abzugsmöglichkeit ist nun nicht mehr möglich.
Kontrolle bei der Geldanlage: Ein Freistellungsauftrag muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers enthalten. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehepaaren ist auch die Identifikationsnummer des Partners erforderlich. Dies gilt auch bei Schenkungen von Wertpapieren oder Depots: Sowohl Schenkender als auch Beschenkter werden erfasst.



