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2011 – was ändert sich noch
Für Wohngeldempfänger:

 Der seit 2008 gewährte monatliche Heizkostenzuschlag wird trotz gestiegener Energiepreise gestrichen.

 

Für Hartz-IV (Arbeitslosengeld II -) Empfänger:

 Die Zuschläge bei dem Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden vollständig gestrichen. Der bisherige Übergang für den Zeitraum von 2 Jahren entfällt, es geht direkt vom Arbeitslosengeld in den Hartz-IV-Bezug.

 Das Elterngeld wird für Hartz-IV-Bezieher gestrichen, bisher war ein Grundbetrag von 300 EUR anrechnungsfrei.

 Die Hinzuverdienstspanne wird etwas gelockert: Bei Einkommen zwischen 800 und 1.000 EUR dürfen nun 20 Prozent (statt bisher 10 Prozent) behalten werden.

 Erwachsene Arbeitslosengeld II - Bezieher sollten ab 2011 fünf Euro monatlich mehr an Unterstützungsleistungen erhalten. Maßstab dafür sind in Zukunft nur noch die ärmsten 15 Prozent der Haushaltseinkommen, nicht mehr 20 Prozent. Einige Verbrauchsposten wie Tabak und Alkohol wurden gestrichen, ein Internet-Zuschlägelchen eingerechnet. Anders als gewöhnlich bei Diäten wird hier wegen Uneinigkeit weiter hart verhandelt.

 Die Kommunen sind zukünftig berechtigt, für die Wohnkosten eine Pauschale festzulegen. Kritiker befürchten hier Festlegungen nach Haushaltlage.

 Die bereits halbierten Rentenbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden vollständig gestrichen. ALG II Zeiten werden von der Rentenversicherung nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern nur noch als Anrechnungszeiten gezählt.

 Kürzung der Leistungen für Eingliederung, Qualifizierung und Weiterbildung. Inoffizielle Schätzungen gehen von 40 bis 50 Prozent aus, viele Pflichtleistungen der Arbeitsförderung werden in Ermessensleistungen umgerechnet.

Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent.

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt bei 19,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze im Osten steigt aber von 4.650 EUR auf 4.800 EUR. Es müssen also zukünftig Beiträge bis zu einem Brutto-Einkommen von 4.800 EUR gezahlt werden (Mehrbetrag 17 Euro). Im Westen bleibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 EUR.

Beiträge zur Krankenversicherung steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent bei erstmalig ungleicher Lastverteilung: Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer zahlt nun 8,2 Prozent.

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Privatversicherung wird erleichtert. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 EUR Bruttomonatsgehalt für ein Jahr überschritten worden ist, kann gewechselt werden (bisher 3 Jahre).

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer beträgt 2011 nur 50 Prozent des regulären Beitrages (ca. 34 € im Osten). Es werden jedoch geänderte Anmelde- und Kündigungsfristen eingeführt, z.B. gilt für Neulinge eine 5-jährige Mindestversicherungszeit.