Fast ein jeder hat beim Versuch, seinen Telefonanbieter oder eine Fluggesellschaft telefonisch zu erreichen, schon einmal einen Anflug von Wut verspürt. Von Musik unterbrochen lautet die Ansage: „Einen Moment bitte, Sie werden gleich mit einem freien Mitarbeiter verbunden.“ - Womöglich hat man dann aber erst nach mehreren Minuten Wartezeit frustriert aufgelegt. Die Warterei kam so manchen bei kostenpflichtigen Hotlines teuer zu stehen - bis zu drei Euro pro Minute waren früher dafür fällig. Damit soll demnächst Schluss sein:
Anfang März hat das Bundeskabinett endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach voraussichtlich aber erst ab dem nächsten Jahr Telefonwarteschleifen kostenlos werden sollen, da in einer Warteschleife keine Leistungen erbracht werden und demnach auch keine Kosten anfallen sollten. Dies gelte sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Aber: Kostenpflichtige Warteschleifen sollen zukünftig noch bei Ortsnetzrufnummern und herkömmlichen Mobilfunkrufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden dürfen.
Bis zum Inkrafttreten gilt eine Übergangsregelung, wonach kostenpflichtige Warteschleifen weiter erlaubt sind, wenn die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos sind. Call-by-Call-Anbieter sollen verpflichtet werden, ihre Preise anzugeben, um die Kunden über signifikante Preissprünge zu informieren. Kritiker sehen hier noch Schlupflöcher, weil diese in ihren Augen laue Regelung so wahrscheinlich nur für Sondernummern gültig sein wird.
Daneben wurde auch der flächendeckende Ausbau schnellerer Internetverbindungen und ein leichterer Wechsel des Anbieters von Telefon und Internet beschlossen. Bisher warteten manche Kunden bei Umzug oder Anbieterwechsel bis zu sechs Wochen auf eine Verbindung. In Zukunft soll die Rufnummernmitnahme innerhalb eines Tages realisiert werden. Wenn an einem Wohnort die gleiche Leistung angeboten wird, sollen Anbieter nicht die Vertragslaufzeit neu beginnen lassen dürfen. Ist die Leistung nicht im Angebot, muss dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten eingeräumt werden.
Telefon- und Internetanbieter müssen künftig auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten. Internet Service Provider werden verpflichtet, die Mindestgeschwindigkeit bei DSL-Verträgen genau anzugeben.



