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Punkte abbauen!
Nicht nur rasante Temposünder haben viele Punkte in Flensburg. Auch kleinere Verkehrsdelikte können sich im Wiederholungsfall aufaddieren. Dann drohen Führerscheinentzug und Medizinisch-Psychologische Un­tersuchung (MPU, „Idiotentest“). Mit dem neuen Personalausweis soll allerdings „in Kürze“ eine Online-Abfrage des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt möglich sein.

Bis dahin bleiben nur konventionelle Möglichkeiten der Abfrage direkt vor Ort (unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes) oder per Post (Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses; Internet - Kontaktformular s. u.).

Wer über acht Punkte angesammelt hat, bekommt automatisch eine behördliche Verwarnung. Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren nur dann gestrichen, wenn es innerhalb dieser Zeit keinen weiteren Eintrag gab.

Wer bei einer örtlichen Fahrschule ein freiwilliges Aufbauseminar bucht, kann sein Konto damit um bis zu vier Punkte entlasten. So ein Kurs ist allerdings nur alle fünf Jahre möglich. Wer 14 und mehr Punkte angehäuft hat, wird zu einem solchen Seminar verpflichtet. Die Tilgung von Punkten durch eine MPU ist nur bis zum Erreichen von 18 Punkten möglich.

Ab wann erhält man einen Punkt: Für jedes Verkehrsdelikt mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr gibt es einen Eintrag im Register. Ein linearer Zusammenhang zwischen Punktzahl und Bußgeldhöhe besteht aber nicht. Also bedeuten 120 Euro nicht drei Punkte - wer beispielsweise bei Nebel ohne Licht fährt, ist zwar auch nur mit 40 Euro, dafür aber mit drei Punkten dabei. Dieselbe Summe zahlt, wer gegen die Kindersitzpflicht verstößt, erhält aber nur einen Punkt.

Wer also mäßig, aber regelmäßig kleinere Verkehrsverstöße riskiert, tut gut daran, sich über seinen Kontostand zu informieren. Sonst reicht einmal ein falsches Parken, bei dem Rettungsfahrzeuge behindert werden (50 Euro, ein Punkt), und man ist am Limit. Oder ein leicht erhöhter Promillewert bei einer Kontrolle wegen auffälligem Fahrverhalten, der sofort zur Wertung als „Trunkenheitsfahrt" führt und dementsprechend bestraft wird. - Die derzeit gültige Promillegrenze liegt übrigens bei 0,5.

Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate kassiert. Zur Wiedererlangung ist meist eine MPU fällig. Bei schweren Delikten wie Unfallflucht oder Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auch bei niedrigerem Punktestand eingezogen werden.

Rechtsstreitigkeiten lohnen allenfalls ab 35 Euro. In der Regel werden Ersttäter nicht so hart bestraft wie Wiederholungstäter. Aber auf die Punktzahl haben Behörden und Gerichte keinen Einfluss, Punkte sind also auch bei milderem Gerichtsurteil in voller Höhe fällig.

www.kba.de (Punktekatalog, Antragsformular, Öffnungszeiten), Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24932 Flensburg