Offenbar wegen der guten Konjunktur gehen Zeitarbeitsfirmen qualifizierte Mitarbeiter aus: Obwohl die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche von März bis April noch einmal um 1,5 Prozent auf etwa 873.000 gestiegen ist, wird die ursprünglich von Beobachtern angepeilte Million in diesem Jahr wohl nicht erreicht werden. Dies geht aus dem aktuellen Zeitarbeitsindex hervor, den das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) erstellt. Dabei hat sich in rechtlicher Hinsicht einiges getan: Seit dem 1. Mai 2011 gilt für Zeitarbeiter eine Lohnuntergrenze von 7,79 € im Westen und 6,89 € im Osten. Dieser Mindestlohn wurde von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und vom Bundesarbeitsministerium verbindlich festgelegt. Er muss sowohl in Verleihzeiten als auch in verleihfreien Zeiten gezahlt werden. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Lohngrenze hat der Bundesrat Mitte Juni ein Gesetz gebilligt, das die Kontrolle der Zeitarbeitsunternehmen durch die Zollverwaltung unter Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit vorsieht. Dafür sind 156 zusätzliche Kontrolleure vorgesehen.
Schon am 15. April diesen Jahres passierte das Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung den Bundesrat. Es soll der gängigen Praxis einen Riegel vorschieben, nach der bisher Arbeitnehmer entlassen werden konnten, um selbige kurz darauf wieder als schlechter bezahlte Leiharbeiter einzustellen. Eine sogenannte Drehtürklausel soll dies verhindern. Daneben soll Zeitarbeitnehmern künftig auch der Zugang zu betrieblichen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Kindergarten möglich sein. Bezüglich offener Stellen besteht neuerdings eine Informationspflicht seitens des Entleihers.
Bisher gab es drei Verbände in der Zeitarbeit mit drei unterschiedlichen Tarifverträgen. Jeder Verband entlohnte also unterschiedlich. Nun aber gilt für alle diese Tarifverträge in der Zeitarbeit zukünftig die Lohnuntergrenze von 7,79 € im Westen und 6,89 € im Osten.
„Gerade für Berufseinsteiger oder für Arbeitssuchende, die schon eine ganze Weile Arbeit suchen, kann Zeitarbeit so eine gute Einstiegsvermittlung für einen beruflichen Neustart sein", sagt Andreas Kübler von der Arbeitsvermittlung AVP, die auch oft nach Österreich vermittelt. Dort ist das Prinzip des „Equal Pay" - gleicher Lohn für gleiche Arbeit - seit mehreren Jahren festgeschrieben.
In Österreich garantieren sogenannte Kollektivverträge für jede Position oder Funktion innerhalb einer Branche an jedem Ort sogar einen festgeschriebenen Brutto-Mindestlohn. Es muss also zuverlässig immer nach dem besseren Kollektivvertrag entlohnt werden.



