Die Tage werden kürzer und es wird schneller dunkel. Somit steigt das Unfallrisiko stark an, denn nasses Laub, Glatteis, Schneefall und plötzlich einsetzender Nebel verlangen allen Verkehrsteilnehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht ab.
Laub in Verbindung mit Feuchtigkeit lässt die Fahrbahn rutschig und unberechenbar werden. Langsames Fahren mit ruhigen Lenk- und Bremsmanövern schützt Fahrer und Außenstehende. Auch bei Glatteis und schlechter Sicht gilt grundsätzlich: langsam und kontrolliert fortbewegen, feinfühlig bremsen und ruckartige Lenkbewegungen vermeiden.
Bei schlechten Sichtverhältnissen die Beleuchtung rechtzeitig einschalten, so werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und verbessern die eigene Sicht. Nebelscheinwerfer dürfen erst bei einer Sichtweite unter 80 m benutzt werden. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei dichtem Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden und ist bei besseren Blickverhältnissen schnellstmöglich auszuschalten. Bei einer Sichtweite unter 50 m beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Generell lautet die Faustregel - mindestens halber Tachoabstand.
Fußgängern oder Radfahrern ist zu heller, möglichst reflektierender Kleidung zu raten. Sie verunglücken häufig durch falsches Verhalten beim Überqueren der Straße an ungesicherten und schwer einsehbaren Stellen. Die Polizei rät: Unbedingt reflektierende Kleidung oder Gegenstände am Körper tragen, so ist man ca. 150 m weit sichtbar. Helle Outfits sind gut 90 m weit sichtbar und dunkle Anziehsachen werden kaum oder nur ein paar Meter im Voraus erkannt. In die Kleidung eingearbeitete Reflektoren sind gerade für Kinder unverzichtbar. Die Reflektoren gibt es als Meterware in Kaufhäusern und im Versandhandel in den unterschiedlichsten Ausführungen. Diese können ohne weiteres an Kleidungsstücken oder der Schulmappe befestigt werden. Am besten geeignet sind gelbe und weiße Modelle, die mindestens zwei cm breit sind. Außerdem sollten Reflektoren ein GS-Zeichen und das Siegel einer Prüfstelle tragen.
Dank der Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer sich nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen bewegen. Als Winterreifen gelten M + S-Reifen und Ganzjahresreifen. Jedoch ist „M+S" kein geschütztes Kennzeichen und findet sich deshalb auch auf nicht wintertauglichen Reifen. Mit der Einführung der stilisierten Schneeflocke gibt es aber eine gültige Kennzeichnung von Reifen mit nachgewiesener Wintertauglichkeit. Auch die Reifenprofile möglichst regelmäßig überprüfen!
Befreien Sie vor dem Fahrtantritt das Auto vollständig von Eis und Schnee, vor allem die Scheiben. Überprüfen Sie die sachgerechte Funktionsfähigkeit der Scheibenwischer und der Beleuchtung. Bei vielen Fachwerkstätten und dem TÜV wird eine kostenlose Überprüfung der Kfz-Beleuchtung angeboten. Generell gilt: Fahren Sie umsichtig und halten Sie ausreichend Abstand zum Vorderwagen!



