Finanzielle Starthilfe für Existenzgründer
Am Anfang steht eine Idee. Oftmals begleitet von Zweifeln: Ist es auch eine gute Idee? Wird mein Vorhaben gelingen und wer wird mich unterstützen? Nicht jeder, der sich selbständig macht, hat das Erstellen von Businessplänen oder Marketingstrategien in Berufsschule oder Universität gelernt. Es gibt jedoch zahlreiche Einrichtungen und Firmen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit mit gutem Rat behilflich sein können oder auch finanzielle Starthilfe geben.
Existenzgründer werden gefördert, zum Beispiel durch das „Gründercoaching Deutschland“, einem neuen Förderprogramm des Bundes und der KfW-Mittelstandsbank. Bis fünf Jahre nach Gründung erhalten Selbständige Unterstützung in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Für den Einsatz von Unternehmensberatern erhalten sie einen Zuschuss von 4500 Euro in den neuen Bundesländern, in den alten 3000 Euro.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, bekommt finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses, ist der Bezug von Arbeitslosengeld (ALG 1) mit einem Restanspruch von mindestens 90 Tagen. Neun Monate lang empfangen Gründer zusätzlich 300 Euro pro Monat vom Arbeitsamt. Danach kann der Gründungszuschuss um weitere sechs Monate verlängert werden, dann werden jedoch nur noch die 300 Euro gezahlt.
Hartz 4-Empfänger hingegen, bekommen sechs Monate lang die Hälfte des Arbeitslosengeldes 2 (345 Euro), also 172,50 Euro als Zuschuss. Auf das Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch, der Fallmanager entscheidet. Auch eine Verlängerung des Zuschusses auf bis zu 24 Monate liegt in seinem Ermessen. Langzeitarbeitslose erhalten demzufolge eine geringere Förderung als Empfänger von ALG 1, weshalb viele den Umweg in die Selbständigkeit über die Anmeldung einer Nebentätigkeit gehen.
Anzeige
Uni & Finanzen
Seit der Einführung von Studiengebühren, sind Universitäten, an denen noch gebührenfrei studiert werden kann sehr begehrt.
Allerdings fallen auch hier Semestergebühren an, die anteilig für die Nutzung von Bibliotheken, Semestertickets oder günstigem Mensaessen verwendet werden.
Die Universitäten folgender Orte erheben keine Studiengebühren für ein Erststudium: Bremen, Mainz, Trier, Koblenz-Landau, Kaiserslautern, Rostock, Greifswald, Jena, Erfurt, Weimar, Leipzig, Halle, Magdeburg, Postdam, Chemnitz, Dresden und Berlin.
Für ein Studium der Geisteswissenschaften eignen sich besonders die Universitäten in Leipzig, Jena und Halle. Baltische und nordeuropäische Sprachen lassen sich gut in Greifswald studieren und Ingenieursstudiengänge in Kaiserslautern, Dresden und Chemnitz.
Finanzierung des Studiums:
Wer studieren möchte, hat unter anderen folgende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für sein Studium:
• Kindergeld (bis 27 Jahre) • Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern (bis 27 Jahre) • BaföG • Jobben • Bildungskredit vom Staat in Form eines Darlehens • Studienbeitragsdarlehen - für Hochschulen mit Studiengebühren • Stipendien von „Sponsoren“ • in Ausnahmefällen Wohnkostenzuschuss, Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe
Die Bundeswehr finanziert Studien gegen Wehrdienstverpflichtung. Darüber hinaus existieren duale Studiengänge mit Ausbildungsvergütung.
Mehr Infos und ein BaföG-Rechner auf www.studis-online.de
Allerdings fallen auch hier Semestergebühren an, die anteilig für die Nutzung von Bibliotheken, Semestertickets oder günstigem Mensaessen verwendet werden.
Die Universitäten folgender Orte erheben keine Studiengebühren für ein Erststudium: Bremen, Mainz, Trier, Koblenz-Landau, Kaiserslautern, Rostock, Greifswald, Jena, Erfurt, Weimar, Leipzig, Halle, Magdeburg, Postdam, Chemnitz, Dresden und Berlin.
Für ein Studium der Geisteswissenschaften eignen sich besonders die Universitäten in Leipzig, Jena und Halle. Baltische und nordeuropäische Sprachen lassen sich gut in Greifswald studieren und Ingenieursstudiengänge in Kaiserslautern, Dresden und Chemnitz.
Finanzierung des Studiums:
Wer studieren möchte, hat unter anderen folgende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für sein Studium:
• Kindergeld (bis 27 Jahre) • Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern (bis 27 Jahre) • BaföG • Jobben • Bildungskredit vom Staat in Form eines Darlehens • Studienbeitragsdarlehen - für Hochschulen mit Studiengebühren • Stipendien von „Sponsoren“ • in Ausnahmefällen Wohnkostenzuschuss, Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe
Die Bundeswehr finanziert Studien gegen Wehrdienstverpflichtung. Darüber hinaus existieren duale Studiengänge mit Ausbildungsvergütung.
Mehr Infos und ein BaföG-Rechner auf www.studis-online.de
Anzeige
Anzeige



